Aktuelles

Die Totenbesschau in der Gemeinde

Ordination Dr. Siegfried Wess, St. Geogen ob Judenburg

Durch eine Änderung des Steiermärkischen Gemeindesanitätsdienstgesetzes vom 07.08.2003 werden in Pension gehende Distriktsärzte nicht mehr nach besetzt und stattdessen Gemeindeärzte bestellt. Dies führt zu einem vollständigen Strukturwandel in den nächsten 15 Jahren, der mit der Pensionierung des Distriktsarztes von St.Peter im Dienstsprengel Murtal-Pölstal bereits begonnen hat.

Das traurige Ereignis des Ablebens einer Person macht eine Totenbeschau zur Feststellung des Todes, welche gesetzlich vorgeschrieben ist, nötig.

Diese Tätigkeit kann nur ein Arzt, der zur freien Berufsausübung berechtigt ist und im öffentlichen Sanitätsdienst steht, durchführen

Für die Gemeinde St. Georgen ist hierfür Herr Dr. Vetta aus Unzmarkt als Distriktsarzt bestellt. Bei Verhinderung und Nichterreichbarkeit kann Herr Dr.Vetta durch die Distriktsärzte Dr. Agnoli, Dr. Leitner und Dr. Heschl oder durch die Gemeindeärzte von St. Peter Dr. Sippl und Dr. Wess vertreten werden.

Um eine 24 stündige Erreichbarkeit im Dienstsprengel sicherzustellen machen die 6 Ärzte des Dienstsprengels auch unter der Woche einen vorläufig freiwilligen und unbezahlten Hintergrunddienst.

Sollte im Gemeindegebiet von St. Georgen also ein Todesfall auftreten, so ist immer der zuständige Distriktsarzt Dr. Vetta zu verständigen. Bei dessen Verhinderung erfahren sie vom Telefonanrufbeantworter Dr. Vetta wer seine Vertretung durchführt.

Trotz vielfältiger Veränderungen durch die neue Gesetzeslage haben wir versucht eine optimale Betreuung der Bevölkerung im Dienstsprengel Murtal - Pölstal sicherzustellen.

Ihr Dr. Siegfried Wess